Zusammenleben

Ruhezeiten

15. April bis 15. Oktober werktags von 12:00 bis 14:00 Uhr bzw. Samstag ab 12:00 Uhr.

Sonn- und Feiertage ganzjährig von 0:00 bis 24:00 Uhr.

Während dieser Zeit sind sämtliche lärmende Tätigkeiten untersagt!

Ausgenommen sind Arbeiten durch behördlich konzessionierte Gewerbebetriebe, die für dringende und unaufschiebbare Arbeiten bestellt wurden. In diesem Fall ist der Vereinsvorstand im Vorhinein über die Arbeiten zu informieren.

Statuten Kleingartenverein Am Stadlweg

Gartenordnung Kleingartenverein Am Stadlweg

Parkplatzordnung Kleingartenverein Am Stadlweg